Bahnüberplattung Laskegasse – früher Tennisanlage – Antrag von PRO HETZENDORF (PH) eiskalt ausgebremst

Gleich in der ersten Plenarsitzung am Mittwoch den 16. Dezember – nach den Wien Wahlen – machten die Mitglieder der Meidlinger Bezirksvertretung Bekanntschaft mit Bezirksvorsteher Zankls (SP) neuer Verfahrensweise bei seiner Entscheidung über die Zulassung von eingebrachten Anträgen.

Bis jetzt haben Zankl und all seine Vorgänger dem Einbringer eines Antrags die Nichtzulassung bislang unverzüglich, nach Erhalt einer juristischen Einschätzung der Magistratsdirektion, mitgeteilt. Jedenfalls bis spätestens einen Tag vor der Sitzung.

So verlief es bei einem Antrag von PRO HETZENDORF (PH) erstmals ganz anders:

Aufgrund einer verspäteten Auskunft der ÖBB konnte Bezirksrat Franz Schodl seinen Antrag „Begrünungskonzept der Bahnüberplattung Laskegasse“ anstatt am Freitag den 11. Dezember, erst am Montagvormittag am 14. Dezember in der Bezirksvorstehung einbringen.

Von dort wurde dieser kurz darauf an die Magistratsdirektion – zwecks formalrechtlicher Einschätzung – weitergeleitet.

Nachdem Schodl während der nächsten zwei Tage bis zur Plenarsitzung von der Bezirksvorstehung keine Mitteilung über eine Unzulässigkeit seines Antrags erhalten hatte, ging er folgerichtig von dessen Rechtmäßigkeit und Zulassung aus.

Zu Beginn der Bezirksvertretungssitzung am 16. Dezember um 15:00 Uhr wurde die Aufnahme des Antrags in die Tagesordnung – rechtskonform -noch einstimmig beschlossen. Kurz darauf wurde der Antrag jedoch – zur allgemeinen Überraschung – von Bezirksvorsteher Zankl für unzulässig erklärt!

Die Empörung Schodls ist verständlich:

Zitat Schodl: „Die Einschätzung der Magistratsdirektion zu meinem Antrag ist spätestens am Tag vor der Sitzung an die Bezirksvorstehung ergangen, wo man jedoch Zankls Entscheidung auf „unzulässig“  bis zur Plenarsitzung zurückgehalten hat.

Die Chance auf eine Textkorrektur vor der Sitzung war mir damit genommen, was nun zu einem – vielleicht entscheidenden – Zeitverlust von mindestens drei Monaten bis zur nächstmöglichen Antragstellung nach sich zieht!“.

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