PH-Anfrage zum illegalen Abriss des geschützten, historischen Taubenschlags:

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BVSt Zankl hat lediglich zwei Fragen mündlich beantwortet.

Alle weiteren Fragen lägen – so Zankl – jenseits seines Wirkungsbereichs. Sieht man sich diese weiteren, detaillierten Fragen an, hätte er ohne Zweifel dazu antworten können und auch müssen.

Auskunftsverweigerung pur – aber warum bloß?

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