Gemäß dem Wiener Parteiengesetz (LGBl. für Wien Nr. 27/2023) gibt PRO HETZENDORF seine Wahlwerbungsausgaben für den Zeitraum zwischen dem Stichtag zur Wien-Wahl (28. Jänner 2025) und dem Wahltag (27. April 2025) unter Hinweis auf deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben wie folgt bekannt:
Mit einem Bezirksmandat ausgestattet, kann sich PRO HETZENDORF weder personell, noch finanziell einen herkömmlichen Wahlkampf leisten. Unsere Wahlwerbungsausgaben bestehen lediglich aus dem Wahlkostenbeitrag, dem Post-Sondervertrag „Regional Medium Wahlen“ und vier Postwurfsendungen zu je knapp 20.000 Exemplaren im Verteilungsgebiet Hetzendorf/Altmannsdorf.
Die Ausgaben im Einzelnen:
Wahlkostenbeitrag € 72,67
Post-Sondervertrag € 136,08
Postwurfsendungen (Druck + Versand) € 16.918,73
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Gesamt € 17.127,48
Für den Inhalt verantwortlich:
BR Mag. Franz Schodl