1.) Auf diesbezügliche Anfrage eines Anrainers teilten die ÖBB (Eigentümer) mit, daß derzeit Rückbauarbeiten stattfänden. Danach werde das Brückentragwerk (Überplattung der Bahngleise) saniert. Was nach Abschluß der Sanierung geschehen soll, ließen die ÖBB jedoch offen…
2.) RATHAUS: „NEIN ZUM RECHTSABBIEGER !“
In unserer jüngsten Ausgabe berichteten wir über den SP-Antrag (Bezirk) auf Prüfung einer möglichen Rechtsabbiegemöglichkeit von der stadteinwärts führenden Edelsinnstraße in die Altmannsdorfer Straße.
Dazu hat das Rathaus wie folgt Stellung bezogen (siehe Anhang!):
Antrag 6.5)_Beantwortung an BRin Katz: Frau Bezirksrätin Andrea Katz Wien, 9. März 2019 Helfertgasse 27/3/1 1120 Wien Schönbrunner Straße 259 Tel.: +43 1 4000 12111 Fax: +43 1 4000 99 12120 E-Mail: post@bv 12.wien.gv.at BV 12 – S/1.081.692/2019 Beantwortung zum Antrag betreffend Verkehrsplanung im Bereich Edelsinn- straße/Altmannsdorfer Straße/ Schönbrunner Allee Sehr geehrter Frau Bezirkrätin! Zu Ihrer, in der Bezirksvertretungssitzung vom 13. Dezember 2019, eingebrachten Anfrage hat mir die Vizebürgermeisterin und amtsführende Stadträtin für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung Frau Birgit Hebein, folgendes mitgeteilt: „Zu dem in der Sitzung der Bezirksvertretung am 13. Dezember 2019 eingebrachten Antrag (BV 12 – 1081692-19) betreffend „Bereich Edelsinnstraße / Altmannsdorfer Straße / Schönbrunner Allee – Überprüfung der Verkehrssituation“ teile ich Ihnen Folgendes mit: Der Antrag hinsichtlich Errichtung einer Rechtsabbiegemöglichkeit von der Edelsinnstraße in die Altmannsdorfer Straße, Fahrtrichtung stadtauswärts, wurde verkehrstechnisch überprüft. Der motorisierte lndividualverkehr, kommend von der Edelsinnstraße in Fahrtrichtung Altmannsdorfer Straße und A2, wird über die beiden Hauptverkehrsstraßen Schönbrunner Allee und Hetzendorfer Straße geführt. Um im angrenzenden Wohngebiet, umschlossen von der Edelsinnstraße (Laskegasse) – Altmannsdorfer Straße – Schlöglgasse und Schönbrunner Allee, diverse Schleichwegfahrten zu verhindern, wurde vor ca. 10 Jahren mittels Bürgerbeteiligungsverfahren die bis dato gültige und kundgemachte Verkehrsorganisation eingerichtet. Die derzeit auftretenden Verkehrsmengen werden von den beiden Hauptverkehrsstraßen (Hauptstraße A) Elisabethallee und Hetzendorfer Straße einwandfrei bewältigt. Aus Sicht der zuständigen Fachdienststelle Magistratsabteilung 46 besteht somit keine Notwendigkeit für die Schaffung einer Rechtsabbiegemöglichkeit von der Edelsinnstraße in die Altmannsdorfer Straße stadtauswärts. Darüber hinaus ist unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen die Schaffung einer Rechtsabbiegemöglichkeit auf den Flächen der ehemaligen Tennisanlage nicht möglich, da es sich nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche, sondern um eine Sportflächenwidmung handelt. Es müsste daher vorher eine Umwidmung erfolgen.“ Mit freundlichen Grüßen Ing. Wilfried Zankl eh. Bezirksvorsteher |