BVSt Zankl hat lediglich zwei Fragen mündlich beantwortet.
Alle weiteren Fragen lägen – so Zankl – jenseits seines Wirkungsbereichs. Sieht man sich diese weiteren, detaillierten Fragen an, hätte er ohne Zweifel dazu antworten können und auch müssen.
Auskunftsverweigerung pur – aber warum bloß?