27Apr
Gemäß dem Wiener Parteiengesetz (LGBl. für Wien Nr. 27/2023) gibt PRO HETZENDORF seine Wahlwerbungsausgaben für den Zeitraum zwischen dem Stichtag zur Wien-Wahl (28. Jänner 2025)
Gemäß dem Wiener Parteiengesetz (LGBl. für Wien Nr. 27/2023) gibt PRO HETZENDORF seine Wahlwerbungsausgaben für den Zeitraum zwischen dem Stichtag zur Wien-Wahl (28. Jänner 2025)
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