Anfragen – Sitzung der Bezirksvertretung am 25.9.2026

€ 8.822.- für Radweg gegen Einbahn (Premlechnergasse)

So viel haben laut BVSt Wilfried ZANKL (SPÖ) die Bodenmarkierungen für „Radfahren gegen Einbahn“ in der Premlechnergasse gekostet – siehe auch PH-Ausgabe 3/2026!

Zu allem Überdruss wurden dafür auch noch acht PKW-Stellplätze geklaut… 

Verzögerung bei Gehsteigvorziehung Rosenhügelstraße

Die von uns 2023 beantragte und für 2026 angekündigte Gehsteigvorziehung Rosenhügel/Defreggerstraße wurde vertagt. Das Projekt – so ZANKL – sei eh schon fertig geplant und im Bezirksbudget berücksichtigt; allerdings müsse der zuständige Magistrat noch mit den ausführenden Unternehmen notwendige Koordinationen vornehmen. Ein genauer Zeitpunkt des Arbeitsbeginns stehe noch nicht fest…

 Merkwürdig nur, dass entbehrliche Radwege (z.B. der „Mini-Lückenschluss“ in der Endergasse um € 29.700.- und der Radweg Premlechnergasse um € 8.822.-) sehr zügig durchgesetzt wurden!

Keine Auskunft zum Abriss des ältesten Taubenschlags (Schutzzone Khleslplatz)

Laut der zuständigen MA 37 (Baupolizei) war der Abriss des historischen Taubenschlags (3. Dezember 2025) auf dem Grundstück Khleslplatz Nr. 3 illegal und hat eine Welle der Empörung ausgelöst. Das Strafausmaß könne bis zu € 300.000.- betragen, hieß es damals.

Unsere Anfrage, ob die Strafe verhängt worden sei, wie hoch das Strafausmaß bemessen war und ob der Schuldige den Strafbetrag beglichen habe, ließ BVSt ZANKL unbeantwortet mit dem Hinweis, dies läge nicht in seinem Wirkungsbereich. Eine diesbezügliche Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sei zielführender und könne jeder Bürger an die MA 64 richten…

Aber auch hier Fehlanzeige zu dieser Frage von öffentlichem Interesse: Unter Berufung auf den Datenschutz könne die MA 64 keine Auskünfte über den konkreten Inhalt bzw. Stand des Strafverfahrens erteilen…

Aus laienhafter Sicht provoziert diese Auskunftsverweigerung der MA 64 den Argwohn und Verdacht, man habe gegenüber dem Abriss-Schuldigen großzügige Milde walten lassen! 

Zugeklebte gläserne Lärmschutzwand (GRÜNER BERG)

Im Zuge der Bearbeitung unserer wiederholten Anträge auf Befreiung der riesigen Lärmschutzwand von flächendeckenden Werbeinseraten stellte die MA 19 (Stadtgestaltung) fest, dass deren Zuklebung hinsichtlich der Schutzzone Gartensiedlung Tivoli konsenswidrig sei. BVSt ZANKL unterband den entflammten Zuständigkeitsstreit zwischen der MA 37 (Baupolizei) und MA 19 und forderte letztere vor genau einem Jahr zur Erstellung eines Rechtsgutachtens auf, welches binnen zwei Wochen die Unrechtmäßigkeit der sichtbehindernden Beschichtung erneut bestätigt hat!

Von Rechts wegen müsste jetzt die MA 37 die (SP-nahe) GEWISTA per Bescheid zur Entfernung aller Werbeinserate auffordern. Tut sie aber nicht, ließ sie dem Bezirk per Telefon ausrichten…

Gut möglich, dass man in der MA 37 – weisungsgebunden – einem „höheren politischen Willen“ folgt. Dennoch könnte es für sie bald sehr eng werden…

(Dass dieses Gutachten ein ganzes Jahr in der Bezirksvorstehung verräumt war und erst aufgrund unserer Anfrage verlesen wurde, soll dabei nicht unerwähnt bleiben!)

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